Allgemeine Verkaufsbedingungen
vom Büro- und Schreibservice Heidi Niederwipper
(BuS)
Stand: 01.08.2007 1. Gegenstand
Sämtlichen
Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen
des BuS im Rahmen von Dienstverträgen im kaufmännischen Geschäftsverkehr
liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.
Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine
ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von BuS erforderlich. Alle
Bestellungen sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch BuS. Auf dieses
Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung
verzichtet werden. Die in Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Eigenschaften
gelten nicht als zugesichert.
Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Leistungen ist der
Abschluss eines wirksamen schriftlichen Vertrags durch den Kunden und des BuS.
2. Angebote
Die Angebote
von BuS sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas
anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen
werden erst durch schriftliche Bestätigung von BuS verbindlich.
Der Kunde wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen,
auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung
durch BuS Dritten zugänglich
machen.
3. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
Um
die Einhaltung von in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten und
Termine ist das BuS stets
bemüht. Gleichwohl sind die Angaben zu Liefer- und Leistungszeiten nur
Richtwerte und für das BuS
unverbindlich, es sei denn ein Liefertermin wird ausdrücklich schriftlich
als verbindlich zugesagt. Wird eine verbindlich zugesagte Lieferzeit aus
Gründen nicht eingehalten, die der Kunde zu vertreten hat, z.B. unvollständige
oder nicht rechtzeitige Erfüllung seiner Vertragspflichten, insbesondere
nicht vollständige und nicht rechtzeitige Zusendung aller erforderlichen
Unterlagen, Muster und Zeichnungen, ist die Geltendmachung jedweder
Ersatzansprüche gegen BuS
ausgeschlossen.
BuS wird die Leistungen
entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.
4. Allgemeine
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der
Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder
seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für BuS unentgeltlich, erbracht
werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Pflichten des
Kunden.
Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch
einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde BuS alle aus der Benutzung dieser
Datenträger entstehenden Schäden und stellt BuS von allen Ansprüchen Dritter frei.
Von allen an BuS übergebenen
Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die BuS jederzeit zurückgreifen kann. Nach
Erbringung der Leistungen ist BuS
berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch
des Kunden sendet BuS die
Unterlagen zurück.
Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden ergeben sich aus den
nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.
Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht
rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus
entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
5.
Termine, Fristen
In
Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann
verbindlich, wenn sie vom Kunden und vom BuS schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls
sind alle Termine/Fristen unverbindlich.
Ist die Nichteinhaltung der Frist für Leistungen nachweislich auf
Hindernisse zurückzuführen, die BuS
nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.
6.
Vergütung und Fälligkeit
Die
Vergütung der Leistungen ist im Vertrag festgelegt.
Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel monatlich, auf Wunsch wöchentlich
oder nach Ende eines bestimmten Projektes.
Zusätzlich zur Vergütung berechnet BuS
die entstandenen Nebenkosten (z.B. Porto, Telefon, Büromaterial).
Alle Rechnungen sind ausnahmslos zahlbar innerhalb nach 10 Tagen
Rechnungserhalt per Überweisung, Scheck oder Barzahlung.
Nach Ablauf von 10 Tagen nach Erteilung der Rechnung kommt der Kunde in
Zahlungsverzug. Während des Verzugs hat der Kunde die Geldschuld in Höhe
von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Den Nachweis und die Geltendmachung
eines höheren Verzugsschadens behält BuS im Einzelfall vor.
Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungsmäßiger
Mitwirkung des Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen
liegt, die BuS bei
Vertragsabschluss genannt hatte, so ist BuS auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung
zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Dienstleistung binnen drei Tagen
nach Erhalt zu kontrollieren. Reklamationen werden nur innerhalb dieser
Zeit anerkannt.
Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
7.
Leistungsmängel
Sollten
sich bei den vom BuS
erbrachten Leistungen Mängel zeigen, die BuS zu vertreten hat, ist BuS berechtigt, diese Mängel auf eigene Kosten zu beheben. Mängel
hat der Kunde unverzüglich nach deren Auftreten BuS schriftlich anzuzeigen.
Hat der Kunde BuS nach einer
ersten Aufforderung ergebnislos eine angemessene Nachfrist gesetzt oder
schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder Ersatzleistungen wegen desselben
Mangels fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, den Vertrag fristlos
zu kündigen. Sofern bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
Schadensersatz verlangt werden kann, ist ein solcher Schadensersatzanspruch
begrenzt auf 7% des Werts der vom Fehler betroffenen Leistung, bei mehreren
Schadensersatzansprüchen aufgrund von Fehlern jedoch auf höchstens 7% der
nach dem Vertrag zu zahlenden Gesamtvergütung. Weitergehende Ansprüche
wegen Leistungsmängeln sind ausgeschlossen; diese Haftungsbeschränkungen
gelten nicht bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistigem
Verschweigen eines Fehlers sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.
Vertragsdauer
Ist
im Vertrag keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag
von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende
eines jeden Kalendervierteljahrs gekündigt werden.
Ist der Vertrag auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen worden, hat der
Kunde das Recht, den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von einem (1) Monat
zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
Im Fall einer Kündigung hat der Kunde die bis zum Beendigungszeitpunkt von BuS erbrachten Leistungen entsprechend
den vertraglichen Regelungen zu vergüten. Kündigt der Kunde den Vertrag
vorzeitig, hat er neben der bis zum Beendigungszeitpunkt geschuldeten
Vergütung zusätzlich einen Betrag in Höhe von 35% der Vergütung zu zahlen,
die für die nach dem Beendigungszeitpunkt noch zu erbringenden Leistungen
zu entrichten gewesen wäre. Der Kunde bleibt berechtigt nachzuweisen, dass BuS infolge der Nichtausführung
weiterer Leistungen mehr als 65% des Werts der restlichen Vergütung an
Aufwendungen erspart hat und deshalb nur eine hinter der Vergütung von 35 %
zurückbleibende Vergütung beanspruchen kann.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist und des
Schriftformerfordernisses reicht die Absendung mit Telefax, E-Mail oder
sonstiger elektronischer Übermittlung nicht aus.
9.
Vertraulichkeit
Der
Kunde und BuS sind einander
zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen
verpflichtet, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder
offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Der Kunde und BuS werden diese Verpflichtungen
auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
Das BuS ist verpflichtet,
das Datengeheimnis nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu wahren.
Veröffentlichungen über die Leistungen stehen dem Kunden und BuS frei, sofern der Firmenname
und Anteil des Vertragspartners genannt werden.
10.
Übertragung von Rechten und Pflichten
Der
Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger,
schriftlicher Genehmigung von BuS
auf Dritte übertragen.
11.
Änderungen und Ergänzungen
Änderungen
und Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart werden
Ein Bestätigungsschreiben einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam,
wenn dieses von der empfangenen Vertragspartei schriftlich gegenbestätigt
wird.
12.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für
sämtliche Rechtsbeziehungen mit Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Als Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag der Sitz von BuS
vereinbart.
13. Unwirksamkeit von
Bestimmungen, Lücke im Vertrag
Sollten
Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte sich in
diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung
treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien
nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vermutlich gewollt hätten.