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                                         Allgemeine Verkaufsbedingungen
                              vom Büro- und Schreibservice Heidi Niederwipper
                                                              (BuS)
                                                    Stand: 01.08.2007
   
1. Gegenstand

Sämtlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen des BuS im Rahmen von Dienstverträgen im kaufmännischen Geschäftsverkehr liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.

Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von BuS erforderlich. Alle Bestellungen sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch BuS. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Die in Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Eigenschaften gelten nicht als zugesichert.

Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Leistungen ist der Abschluss eines wirksamen schriftlichen Vertrags durch den Kunden und des BuS.


2. Angebote

Die Angebote von BuS sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von BuS verbindlich.

Der Kunde wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch BuS Dritten zugänglich machen.


3. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang

Um die Einhaltung von in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten und Termine ist das BuS stets bemüht. Gleichwohl sind die Angaben zu Liefer- und Leistungszeiten nur Richtwerte und für das BuS unverbindlich, es sei denn ein Liefertermin wird ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt. Wird eine verbindlich zugesagte Lieferzeit aus Gründen nicht eingehalten, die der Kunde zu vertreten hat, z.B. unvollständige oder nicht rechtzeitige Erfüllung seiner Vertragspflichten, insbesondere nicht vollständige und nicht rechtzeitige Zusendung aller erforderlichen Unterlagen, Muster und Zeichnungen, ist die Geltendmachung jedweder Ersatzansprüche gegen BuS ausgeschlossen.

BuS wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.


4. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für BuS unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Pflichten des Kunden.

Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde BuS alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt BuS von allen Ansprüchen Dritter frei.

Von allen an BuS übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die BuS jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistungen ist BuS berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet BuS die Unterlagen zurück.

Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.

Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.


5.    Termine, Fristen

In Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Kunden und vom BuS schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls sind alle Termine/Fristen unverbindlich.

Ist die Nichteinhaltung der Frist für Leistungen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die BuS nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.


6.    Vergütung und Fälligkeit

Die Vergütung der Leistungen ist im Vertrag festgelegt.

Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel monatlich, auf Wunsch wöchentlich oder nach Ende eines bestimmten Projektes.

Zusätzlich zur Vergütung berechnet BuS die entstandenen Nebenkosten (z.B. Porto, Telefon, Büromaterial).

Alle Rechnungen sind ausnahmslos zahlbar innerhalb nach 10 Tagen Rechnungserhalt per Überweisung, Scheck oder Barzahlung.

Nach Ablauf von 10 Tagen nach Erteilung der Rechnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzugs hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält BuS im Einzelfall vor.

Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungsmäßiger Mitwirkung des Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen liegt, die BuS bei Vertragsabschluss genannt hatte, so ist BuS auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Dienstleistung binnen drei Tagen nach Erhalt zu kontrollieren. Reklamationen werden nur innerhalb dieser Zeit anerkannt.

Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.


7.    Leistungsmängel

Sollten sich bei den vom BuS erbrachten Leistungen Mängel zeigen, die BuS zu vertreten hat, ist BuS berechtigt, diese Mängel auf eigene Kosten zu beheben. Mängel hat der Kunde unverzüglich nach deren Auftreten BuS schriftlich anzuzeigen.

Hat der Kunde BuS nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine angemessene Nachfrist gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder Ersatzleistungen wegen desselben Mangels fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, den Vertrag fristlos zu kündigen. Sofern bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz verlangt werden kann, ist ein solcher Schadensersatzanspruch begrenzt auf 7% des Werts der vom Fehler betroffenen Leistung, bei mehreren Schadensersatzansprüchen aufgrund von Fehlern jedoch auf höchstens 7% der nach dem Vertrag zu zahlenden Gesamtvergütung. Weitergehende Ansprüche wegen Leistungsmängeln sind ausgeschlossen; diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


8.    Vertragsdauer

Ist im Vertrag keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines jeden Kalendervierteljahrs gekündigt werden.

Ist der Vertrag auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen worden, hat der Kunde das Recht, den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

Im Fall einer Kündigung hat der Kunde die bis zum Beendigungszeitpunkt von BuS erbrachten Leistungen entsprechend den vertraglichen Regelungen zu vergüten. Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig, hat er neben der bis zum Beendigungszeitpunkt geschuldeten Vergütung zusätzlich einen Betrag in Höhe von 35% der Vergütung zu zahlen, die für die nach dem Beendigungszeitpunkt noch zu erbringenden Leistungen zu entrichten gewesen wäre. Der Kunde bleibt berechtigt nachzuweisen, dass BuS infolge der Nichtausführung weiterer Leistungen mehr als 65% des Werts der restlichen Vergütung an Aufwendungen erspart hat und deshalb nur eine hinter der Vergütung von 35 % zurückbleibende Vergütung beanspruchen kann.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist und des Schriftformerfordernisses reicht die Absendung mit Telefax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung nicht aus.


9.    Vertraulichkeit

Der Kunde und BuS sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Der Kunde und BuS werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

Das BuS ist verpflichtet, das Datengeheimnis nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu wahren.

Veröffentlichungen über die Leistungen stehen dem Kunden und BuS frei, sofern der Firmenname und Anteil des Vertragspartners genannt werden.


10. Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung von BuS auf Dritte übertragen.


11. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart werden

Ein Bestätigungsschreiben einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses von der empfangenen Vertragspartei schriftlich gegenbestätigt wird.


12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen mit Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Als Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von BuS vereinbart.


13. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertrag

Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vermutlich gewollt hätten.